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Corporate Governance

S IMMO bekennt sich zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Der österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) beinhaltet Grundsätze zur Transparenz und einer guten Unternehmensführung. Die S IMMO AG bekennt sich seit 2007 zum ÖCGK. Der Vorstand hat gemeinsam mit dem Aufsichtsrat die Unternehmensführung entsprechend der Grundsätze des ÖCGK ausgerichtet. Damit wollen wir das Vertrauen der Anleger*innen in uns und unsere Anleihen stärken.

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der S IMMO AG besteht aus zwei, der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammenarbeit zwischen den beiden Organen erfolgt auf Basis der Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse gebildet.

Eigengeschäfte von Führungskräften

Alle Director's Dealings

Eigengeschäfte von Führungskräften, auch Directors‘ Dealings genannt, sind die Eigengeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen.
1) Vorstand

2) Aufsichtsrat

3) in enger Beziehung stehend zu Person mit Führungsaufgaben

Satzung

Die Satzung der S IMMO AG beinhaltet Informationen zum Unternehmensgegenstand, zum Grundkapital, zu den beiden Organen der Gesellschaft (Vorstand und Aufsichtsrat), zur Hauptversammlung, zum Jahresabschluss, zur Entlastung sowie zur Gewinnverteilung. 

Wirtschaftsprüfer

Auf der 36. ordentlichen Hauptversammlung am 14.04.2025 wurde die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2025 gewählt.