Die S IMMO bekennt sich zur Achtung, zum Schutz und zur Förderung der internationalen Menschenrechte im Rahmen all ihrer Tätigkeiten und toleriert keine Form der Diskriminierung. Dies beinhaltet einerseits die Vermeidung von und den Umgang mit Menschenrechtsbeeinträchtigungen, welche durch eigene Geschäftstätigkeiten entstehen, und andererseits die Bemühung, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, welche im Zuge unmittelbarer Geschäftsbeziehungen entstehen, zu verhüten oder zu mindern.
Die S IMMO hat sich verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu wahren, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist, in dem Vielfalt und Inklusion geschätzt werden und in dem alle mit Würde und Respekt behandelt werden. Die S IMMO hält Gesetze und Regelungen zur Wahrung der Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen ein und bezieht sich dabei explizit auf
- die Internationale Menschenrechtscharta, inklusive der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Sozialpakt und dem Zivilpakt,
- die Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
- die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und
- die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
als Rahmenwerke für die Definition ihrer öffentlich verfügbaren Organisationsrichtlinie für Menschenrechte, welche den konzernweiten Umgang mit Menschenrechtsthematiken regelt.